Aktuelles
Online-Veranstaltung zur digitalen Barrierefreiheit
Online-Informationsveranstaltung – Digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen
Datum: 10.03.2022
Uhrzeit: 10:00 – 12:30 Uhr
Inhalt
Die öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen, einschließlich der kommunalen Ebene, und viele vom Freistaat finanzierte Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Aber welche Anforderungen für eine barrierefreie Webseite oder App gelten überhaupt und wie kann die Barrierefreiheit von Webseiten selbst geprüft werden? Was für organisatorische Strukturen sollten öffentliche Stellen einrichten, um Barrierefreiheit umzusetzen? In der Online-Veranstaltung der Sächsischen Staatskanzlei, organisiert durch die Durchsetzungsstelle angesiedelt bei dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen sowie die Überwachungsstelle des dzb lesen, werden Antworten auf diesen Fragen gegeben. Herr Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Thomas Popp wird bei der Veranstaltung ein Grußwort geben.
Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen
Barrierefreiheit
Die Plattform Zoom, über welche die Veranstaltung laufen wird, unterstützt die Verwendung von Screenreadern und die Steuerung über die Tastatur.
Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen begleitet und in Leichte Sprache übersetzt.
EU-Richtlinie 2016/2102 tritt zum 23. Juni vollständig in Kraft
Digitales Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss grundsätzlich barrierefrei sein.
Mitteldeutsche Behindertenbeauftragte fordern mehr Übersichtlichkeit, Komfort und bessere Verständlichkeit im Netz.
Die Behindertenbeauftragten von Sachsen, Stephan Pöhler, Sachsen-Anhalt, Dr. Christian Walbrach und Thüringen, Joachim Leibiger, haben sich aus Anlass des morgigen vollständigen In-Kraft-Tretens der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zum Entwicklungsstand des digitalen Dienstleistungsangebots von Behörden und öffentlichen Dienstleister geäußert.
Die Beauftragten wiesen darauf hin, dass es sich in „Zeiten des allseits propagierten E-Governments um ein absolutes Zukunftsthema“ handele. Denn bei einem Anteil von rund 20 % der Bevölkerung mit Behinderungen gebe es vielfältige Anforderungen an eine reibungslose Information und Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu beachten. Mit dem 23.06.2021 trete die seit 2019 mehrstufig eingeführte EU-Richtlinie nun vollständig in Kraft und erfasse auch Apps für Smartphones und Tablets. Dass es sich dabei um ein hochaktuelles Thema handele, zeige die Diskussion um die Nutzeranforderungen an Corona-Warnapps und die erst vor wenigen Tagen freigeschaltete Impf-App „CovPass“. Auch Apps für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, etwa zum Kauf von Tickets oder zur Fahrplanauskunft, seien betroffen.
„Das digitale Dienstleistungsangebot öffentlicher Stellen muss ab jetzt grundsätzlich barrierefrei sein. Ausnahmen davon sind nachvollziehbar zu begründen. Das ist ein großer Schritt für mehr Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Denn digitale Barrierefreiheit bedeutet für alle Nutzer mehr Übersichtlichkeit, mehr Komfort und bessere Verständlichkeit der digitalen Dienstleistungsangebote.“ so formulierten Pöhler, Walbrach und Leibiger ihre Sicht auf die digitale Welt.
Die Beauftragten wiesen gleichzeitig darauf hin, dass es hier noch enormen Aufklärungs-, Schulungs- und Entwicklungsbedarf gebe. Bürger könnten sich zudem an die jeweiligen Betreiber der Seiten und die in jedem Bundesland eingerichteten Durchsetzungsstellen für barrierefreies Internet wenden, wenn Sie Mängel auf Internetseiten oder Apps ausfindig machen und abgestellt sehen wollen. Die Durchsetzungsstellen würden der Angelegenheit nachgehen und bei der Lösungsfindung vermitteln und unterstützen.
Hintergrund:
Beratung für Bürger und Verwaltung
Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung barrierefreier Internetseiten oder Applikationen bieten in Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesfachstellen für Barrierefreiheit an. In Sachsen berät die Überwachungsstelle beim Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps. Die Durchsetzungsstellen der drei Länder stehen den Bürgern zur Verfügung, wenn sie auf Barrieren auf Webseiten und Apps stoßen und keine adäquate Rückmeldung auf ihr Feedback von der öffentlichen Stelle enthalten.
Beratung für Verwaltung:
Überwachungsstelle beim Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen
Beratung für Bürger:
Durchsetzungsstelle bei der Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Tagung zur digitalen Barrierefreiheit
Aktion der Durchsetzungsstelle zum Aktionstag „Global Accessibility Awareness Day“ am 20. Mai, 2021
Umfassende Barrierefreiheit im Web ist trotz gesetzlicher Regelungen und technologischer Entwicklungen noch immer keine Selbstverständlichkeit. Vor diesem Hintergrund finden seit mittlerweile 10 Jahren jährlich am dritten Donnerstag im Mai weltweit Veranstaltungen zur digitalen Barrierefreiheit statt. Dieser Aktionstag heißt Global Accessibility Awareness Day und hat das Ziel, auf die Bedeutung von digitaler Inklusion und die vielen Vorteile von barrierefreien Webangeboten aufmerksam zu machen.
Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung nutzte die beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen neu eingerichtete Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik diesen Aktionstag, um auf sich und ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Rund 60 Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil. Zu den Teilnehmer*innen gehörten sowohl Nutzer*innen als auch Vertreter*innen aus öffentlichen Stellen, Verbänden, Vereinen, Beratungsstellen und der Privatwirtschaft. Das zeigt das große Interesse am Thema "Digitale Barrierefreiheit und Inklusion". Neben einer Einführung in die Arbeit der Durchsetzungsstelle referierte Birgit Kaiser (Verein Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg e.V.) über die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit im Alltag. Darüber hinaus zeigte Johannes Fischer (Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik) anhand praktischer Beispiele, woraus Barrierefreiheit von Webangeboten besteht. In der anschließenden Fragerunde, die von Dr.in Stefanie Dreiack (Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen) moderiert wurde, hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit für Rückfragen und Informationsaustausch.
Kontakt
Anni Sappinen
Durchsetzungsstelle
Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Telelefon: 0351 564-12166
Fax: 0351 564-12169